VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

Private Versicherungen

Auch hier können wir Ihre Ansprüche geltend machen. Benötigt werden dazu:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungspolice
  • Vollmacht

Sterbekasse

Hier gelten sinngemäß die gleichen Voraussetzungen wie bei privat Versicherungsgesellschaften.

Berufsgenossenschaften

Hier meldet der Arbeitgeber selbst den Sterbefall. Es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie oder wir sich zusätzlich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzten. Gezahlt wird, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch die Berufsgenossenschaften eine Untersuchung zur Klärung angeordnet werden.

BEANTRAGUNG VON RENTEN

Zuerst wird von uns der Antrag auf eine Vorschusszahlung für drei Monate gestellt. Diese Zahlung (muss nicht zurückgezahlt werden) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwen-, Witwerrente notwendig ist. Für die Beantragung der Witwen-, Witwerrente stehen uns Rentenältesten zur Verfügung, die Sie kostenfrei zu Hause beraten und mit Ihnen alle notwendigen Formulare ausfüllen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Familienstammbuch und Sterbeurkunde
  • gültiger Personalausweis
  • Kontoangaben
  • letzter Rentenbescheid des Verstorbenen
  • letzter eigener Rentenbescheid

Weiterhin wird ein eigenes Einkommen des Hinterbliebenen Ehegatten auf die Rente angerechnet. Es kann also geschehen, dass die Witwen- oder Witwerrente gekürzt gezahlt wird.

Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde

Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr

  • Geburtsurkunde
  • Schul-, Studium- oder Berufsausbildungsbescheinigung (Lehrvertrag)
  • Sterbeurkunde